Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung?
Vorsorglich sollten Kinder bis zum 10. Lebensjahr einmal beim Kieferorthopäden zur Kontrolle vorgestellt werden.
1. - 6. Lebensjahr:
Bei andauerndem Schnuller-, Daumen- und Fingerlutschen und häufig offen stehendem Mund, Kreuzbissverzahnungen im Front- und Seitenzahnbereich
6. - 9. Lebensjahr:
Bei großen Frontzahnstufen, extrem tiefen Bissen, Verlust der Milchseitenzähne, frontalen und seitlichen Kreuzbissverzahnungen
10. - 12. Lebensjahr:
Die Wachstumsphase kann genutzt werden, um die Patienten mit herausnehmbaren und festsitzenden Geräten zu behandeln
14. - 18. Lebensjahr:
In diesem Alter wird vorwiegend mit festsitzenden Behandlungsgeräten gearbeitet. Dies ist auch möglich mit wenig auffälligen, ästhetisch ansprechenden Geräten
Ab dem 18. Lebensjahr:
Kieferorthopädische Behandlungen sind in jedem Alter möglich. Besonders kleinere "Schönheitskorrekturen" im sichtbaren Bereich werden von Erwachsenen verstärkt nachgefragt
Die Empfehlung, zeitig für Kinder und Jugendliche eine kieferorthopädische Zusatzversicherung abzuschließen, ist anzuraten. Eine Zusatzversicherung sollte mit einer Karenzzeit von mindestens 10 Monaten vor dem ersten Termin beim Kieferorthopäden abgeschlossen werden.
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